Gesetzliche Gewährleistung
Für alle Waren gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Als Verbraucher können Sie bei neuen Waren Mängel innerhalb von zwei Jahren ab Übergabe geltend machen. Zunächst haben Sie Anspruch auf Nacherfüllung, also nach Ihrer Wahl Reparatur oder Ersatz. Gelingt das nicht, können Sie vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern und gegebenenfalls Schadensersatz verlangen.
Für Geschäftskunden gelten die Regelungen in § 8 unserer AGB: ein Jahr Gewährleistung auf neue Waren, kein Gewährleistungsanspruch bei gebrauchten Waren, Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB.
Herstellergarantien
Viele Hersteller geben auf ihre Maschinen zusätzlich eine eigene Garantie. Dauer, Umfang und Bedingungen stehen auf der Produktseite oder in den Garantieunterlagen des Herstellers, die wir Ihnen mit der Ware übergeben. Eine Herstellergarantie gilt zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Rechten und schränkt diese nicht ein. Häufige Voraussetzung ist die Durchführung der vorgeschriebenen Inspektionen; diese übernehmen wir gerne in unserer Werkstatt.
So gehen Sie im Schadensfall vor
- Melden Sie den Mangel per E-Mail an [email protected] oder über das Rückrufformular. Bitte nennen Sie die Bestellnummer, die Maschine mit Seriennummer und beschreiben Sie den Fehler, gerne mit Fotos oder einem kurzen Video.
- Unsere Werkstatt prüft den Fall und meldet sich mit dem weiteren Vorgehen: Ersatzteil, mobiler Service, Reparatur in der Werkstatt oder Abholung.
- Bitte schicken Sie Maschinen nicht unabgesprochen zurück. Rücktransporte im Rahmen der Gewährleistung organisieren wir für Sie.
Verschleißteile
Natürlicher Verschleiß ist kein Mangel. Dazu zählen insbesondere Messer, Schlegel, Zinken, Ketten, Reifen, Keilriemen, Filter, Bremsbeläge und Betriebsstoffe, soweit sie bestimmungsgemäß abgenutzt wurden. Schäden durch unsachgemäßen Einsatz, Überlastung oder fehlende Wartung sind ebenfalls nicht von der Gewährleistung erfasst.